Unternehmensverbund & Familie: Wir beantragen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof | Fieldfisher
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Unternehmensverbund & Familie: Wir beantragen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

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Weitere Informationen: Corona-Überbrückungshilfen

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Bei Fieldfisher sind wir stets bestrebt, unseren Mandanten durch fundierte rechtliche Beratung und strategische Prozessführung bestmögliche Unterstützung zu bieten. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist ein von uns gestellter Antrag im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens. Mit dem Antrag haben wir das Gericht gebeten, das Verfahren auszusetzen und mehrere Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der Antrag bezieht sich auf das wichtige Thema "Unternehmensverbund & Familie".

Achtung: Dem Antrag ist bisher nicht entsprochen worden. Er bedeutet nicht, dass Rechtsbehelfsfristen nicht laufen. Wenn dem Antrag entsprochen wird, wird es sicher mehr als 12 Monate dauern, bis der EuGH entscheidet. Sie müssen dennoch Widersprüche und Klagen in ähnlichen Konstellationen erheben und begründen. Gerne unterstützen wir dabei.

 

Hintergrund des Antrags

Der Antrag wurde im Kontext der Überbrückungshilfe gestellt, wobei es um die rechtliche Einordnung von Unternehmensverbünden geht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in seinen Weisungen an die Bewilligungsstellen festgelegt, dass familiäre Verbindungen "unwiderlegbar" zu einem gemeinsamen Handeln führen und in der Folge dann regelmäßig zu einem Unternehmensverbund im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Anh. 1 UAbs. 4 AGVO.

Diese Praxis kann jedoch rechtliche Probleme aufwerfen, insbesondere im Hinblick auf das Unionsrecht und die europäischen Grundrechte. Denn während die Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen der Ansicht sind, eine familiäre Verbindung begründet "unwiderlegbar" eine Vermutung für eine gemeinsam handelnde Gruppe als Grundlage eines Unternehmensverbunds, hat dies die EU-Kommission gerade anders entschieden.

Rechtlicher Rahmen

Ausgangspunkt unseres Vorgehens sind § 94 VwGO und Art. 276 Abs. 1 AEUV:

Dieser Paragraf 94 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ermöglicht es einem Verwaltungsgericht, ein Verfahren auszusetzen, wenn die Entscheidung des Ausgangsverfahrens von der Auslegung des Unionsrechts abhängt. In solchen Fällen kann das nationale Gericht den EuGH um eine Vorabentscheidung bitten.

Nach Art. 267 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können nationale Gerichte dem EuGH Fragen zur Auslegung der Verträge und der Gültigkeit von Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union vorlegen.

Auch sekundäre Unionsrechtsakte sind statthafte Vorlagegegenstände, wie etwa Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entscheidung des nationalen Gerichts von der Beantwortung dieser Fragen abhängt.

Inhalt des Antrags

Der Antrag, den wir im Namen unseres Mandanten gestellt haben, umfasst zentrale Fragen zur Auslegung der Verordnung (EU) 651/2014, insbesondere Art. 3 Abs. 3 und Abs. 4 des Anhangs I.

Es stellt sich die Frage, ob eine "gemeinsam handelnde Gruppe" im Sinne dieser Verordnung bereits dann unwiderlegbar angenommen werden kann, wenn miteinander familiär verbundene Personen wirtschaftlich unabhängig voneinander Unternehmen führen. Eine solche Auslegung der Verordnung könnte mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar sein.

Auch die Sonderregelungen für Schaustellerberufe könnten in Widerspruch zu den europäischen Grundrechten stehen, da die Gruppe der "Schaustellerberufe" von der unwiderlegbaren Annahme eines Unternehmensverbunds vom BMWK ausgenommen wird. Dies gilt es zu klären.

Den Antrag haben wir umfassend rechtlich begründet, was notwendig ist, damit der Antrag ernst genommen wird.

Begründung des Antrags

Unsere Begründung beruht auf mehreren wichtigen Punkten:

Die Europäische Kommission stellte in früheren Entscheidungen klar, dass familiäre Verbindungen allein nicht ausreichen, um einen Unternehmensverbund unwiderlegbar anzunehmen. Vielmehr sieht die Kommission eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls vor. Durch die aktuelle Praxis des BMWK, familiäre Verbindungen als ausreichenden Grund für die Annahme eines Unternehmensverbunds anzusehen, kommt es daher zu Rechtsunsicherheit.

Eine solche Praxis könnte mehrere europäische Grundrechte aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRCh) verletzen sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen.

Da die Auslegung des Unionsrechts zentral für die Entscheidung des nationalen Gerichts ist, ist eine Vorlage an den EuGH erforderlich, um rechtliche Klarheit zu schaffen und die Rechtsposition unseres Mandanten zu stärken.

Bedeutung für unsere Mandanten

Dieser Antrag zeigt, wie wir bei Fieldfisher unsere rechtliche Expertise und unser strategisches Verständnis einsetzen, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Indem wir komplexe rechtliche Fragen auf höchster Ebene klären lassen, schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit, sondern setzen auch Maßstäbe für zukünftige Fälle.

Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit und die Bedeutung solcher Anträge im Verwaltungsstreitverfahren gibt. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Über die Autoren

Dennis Hillemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner im Verwaltungsrecht (vor allem Verwaltungsprozessrecht) im Hamburger Büro von Fieldfisher. Er berät Unternehmen und den öffentlichen Sektor, vor allem in komplexen Rechtsfragen des Öffentlichen Rechts und bei Streitigkeiten. Er berät seit 2020 schwerpunktmäßig auch in den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder.

Tanja Ehls begleitet als Rechtsanwältin im Frankfurter Büro von Fieldfisher regelmäßig Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung und Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber sowie bei der Dokumentation und dem Berichtswesen. Sie vertritt eine größere Zahl von Mandanten derzeit gegenüber Behörden und Förderbanken bei den Corona-Überbrückungshilfen.