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Preisbindung bei Fritz!-Produkten: Bundeskartellamt verhängt Bußgeld

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Germany

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 2. Juli 2024 der AVM Computersysteme Vertriebs GmbH (AVM) sowie einem Mitarbeitender Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp € 16 Mio. wegen vertikaler Preisbindung auferlegt. Unter der Marke „FRITZ!“ vertreibt AVM insbesondere Router und Repeater, aber auch Telefone und Smart-Home-Produkte.

Festgestelltes Verhalten

Nach den Ermittlungen des BKartA haben Mitarbeiter von AVM mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen. Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise, teilweise wurden auch bestimmte Mindestverkaufspreise (sog. Zielpreise) gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen.

Die Endverbraucherpreise der Händler wurden von AVM-Mitarbeitenden fortlaufend beobachtet, wobei neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet wurde. Die Abstimmungsmaßnahmen erfolgten in unterschiedlicher Intensität insbesondere dann, wenn Endverbraucherpreise in hohem Maße unter den sog. Zielpreisen lagen oder nach entsprechenden Beschwerden von Händlern über nicht auskömmliche Endverbraucherpreise. In vielen Fällen sagten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der von AVM beanstandeten Endverbraucherpreise zu bzw. passten ihre Endverbraucherpreise nach oben an.

Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes

Nach Angaben des BKartA wurde das Verfahren durch eine anonyme Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des BKartA und weiteren Hinweisen aus dem Markt veranlasst. Es begann mit einer Durchsuchung im Februar 2022. 

Praxishinweis

Das BKartA wie auch andere Kartellbehörden gehen weiter konsequent vor gegen die unzulässige Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise der Händler. Weitere Hinweise wird möglicherweise der noch erscheinende Fallbericht in der Sache AVM bieten. Davon unabhängig sollten Unternehmen im Besonderen im Blick haben, ob ihr Informationsaustausch mit Händlern den Vorgaben der Kommission entspricht. Diese hatte erstmal in den neuen Vertikal-Leitlinien dazu explizite Vorgaben veröffentlicht.

Bundeskartellamt - Homepage - Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen den Hersteller von Fritz!-Produkten AVM

Spezialgebiete

Kartellrecht